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   OLG Rostock, 19.10.2001 - 1 UH 3/01   

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https://dejure.org/2001,12262
OLG Rostock, 19.10.2001 - 1 UH 3/01 (https://dejure.org/2001,12262)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.10.2001 - 1 UH 3/01 (https://dejure.org/2001,12262)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 1 UH 3/01 (https://dejure.org/2001,12262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft durch Gläubiger; Zuständigkeit bei einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Bindungswirkung eines Beschlusses bei rechtlich fehlerhafter Verweisung einer Rechtssache

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im Insolvenzverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines

    dd) Vielfach sind allerdings auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen an das abgebende Gericht im Hinblick auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs, auf die Begründung des Abgabebeschlusses oder den Umfang der vorher erforderlichen Ermittlungen strenger geprüft worden mit der Folge, dass - jeweils als Einzelfallentscheidung - die Verbindlichkeit der Verweisung verneint wurde (z. B. BayObLG ZinsO 2001, 517; KG NZI 1999, 499; OLG Hamm ZinsO 1999, 533; NZI 2000, 220; OLG Braunschweig OLGRep 2000, 105; OLG Rostock ZinsO 2001, 1064; OLG Naumburg ZIP 2001, 753; OLG Frankfurt ZIP 2002, 1956 sowie die Beschlüsse des BayObLG vom 25.7.2003 (1Z AR 72/03), vom 13.8.2003 (1Z AR 84/03) und vom 19.9.2003 (1Z AR 102/03), des OLG Hamm (1Sbd 71/03) vom 31.7.2003, des OLG Rostock (3 UH 10/03 und 3 UH 11/03) jeweils vom 11.8.2003 und des OLG Dresden (1 AR 69/03) vom 9.9.2003).
  • OLG Schleswig, 11.02.2010 - 2 W 11/10

    Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das

    Wird eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr ausgeübt, weil sie bereits vollständig eingestellt war, richtet sich die Zuständigkeit ausschließlich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO (OLG Rostock ZInsO 2001, 1064 m. w. N.; OLG Köln ZIP 2000, 155; BayObLG ZInsO 2003, 1142; OLGR Braunschweig 2000, 105; Ganter, Müko, InsO, § 3 Rnr. 8; Heidelberger Kommentar/Kirchhof, InsO, 2. Aufl., § 3 Rnr. 7).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 8 AR 16/03

    Insolvenzverfahren: Verweisungsantrag wegen Verlegung der Abwicklungstätigkeit

    dd) Vielfach sind allerdings auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen an das abgebende Gericht im Hinblick auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs, auf die Begründung des Abgabebeschlusses oder den Umfang der vorher erforderlichen Ermittlungen strenger geprüft worden mit der Folge, dass - jeweils als Einzelfallentscheidung - die Verbindlichkeit der Verweisung wegen objektiver Willkür verneint wurde (zB BayObLG ZinsO 2001, 517; KG NZI 1999, 499; OLG Hamm ZinsO 1999, 533; NZI 2000, 220; OLG Braunschweig OLGRep 2000, 105; OLG Rostock ZinsO 2001, 1064; OLG Naumburg ZIP 2001, 753; OLG Frankfurt ZIP 2002, 1956 sowie die - ebenfalls die S. GmbH betreffenden - Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25.7.2003 (1Z AR 72/03), vom 13.8.2003 (1Z AR 84/03) und vom 19.9.2003 (1Z AR 102/03), des Oberlandesgerichts Hamm (1Sbd 71/03) vom 31.7.2003, des OLG Rostock (3 UH 10/03 und 3 UH 11/03) jeweils vom 11.8.2003 und des OLG Dresden (1 AR 69/03) vom 9.9.2003.
  • LG Bonn, 13.01.2012 - 6 T 83/11

    Notwendigkeit des Vorliegens von Abwicklungstätigkeiten von einigem Gewicht im

    Vielfach sind allerdings auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen an das abgebende Gericht im Hinblick auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs, auf die Begründung des Abgabebeschlusses oder den Umfang der vorher erforderlichen Ermittlungen strenger geprüft worden mit der Folge, dass - jeweils als Einzelfallentscheidungdie Verbindlichkeit der Verweisung verneint wurde (z. B. BayObLG ZinsO 2001, 517; KG NZI 1999, 499; OLG Hamm ZinsO 1999, 533; NZI 2000, 220; OLG Braunschweig OLGRep 2000, 105; OLG Rostock ZinsO 2001, 1064; OLG Naumburg ZIP 2001, 753; OLG Frankfurt ZIP 2002, 1956 sowie die Beschlüsse des BayObLG vom 25.7.2003 (1Z AR 72/03), vom 13.8.2003 (1Z AR 84/03) und vom 19.9.2003 (1Z AR 102/03), des OLG Hamm (1Sbd 71/03) vom 31.7.2003, des OLG Rostock (3 UH 10/03 und 3 UH 11/03) jeweils vom 11.8.2003 und des OLG Dresden (1 AR 69/03) vom 9.9.2003).
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